Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern verabschiedet. Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP legt Kriterien fest, die den Mitgliedstaaten als Leitfaden bei der Beurteilung von Anträgen auf Ausfuhr- oder Wiederausfuhrgenehmigung für konventionelle Waffen und von Anträgen auf Lizenzen für Waffenvermittlertätigkeiten dienen. Ferner sind die Mitgliedstaaten gemäß diesem Gemeinsamen Standpunkt gehalten, sich nach Kräften dafür einzusetzen, andere Militärtechnologie und Militärgüter exportierende Staaten zu ermutigen, die Grundsätze dieses Gemeinsamen Standpunkts anzuwenden —
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
Die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle…
Der Verhaltenskodex für Waffenausfuhren ist am 8. Dezember 2008 durch den rechtsverbindlichen Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates abgelöst worden,…
Im Einklang mit Artikel 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und im Hinblick darauf, dass der Gemeinsame Standpunkt den größtmöglichen Nutzeffekt erhält,…
Überlegungen der nationalen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Aspekte, die vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den anderen einschlägigen Bestimmungen zu Feuerwaffen, deren Teilen, wesentlichen Komponenten und Munition für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.