Erwägungsgrund 4 32012D0680
Am 5. Mai 2010 stellte Frankreich einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei dem Konzern PSA Peugeot Citroën in Frankreich und ergänzte ihn bis zum 13. April 2012 mit zusätzlichen Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag in Höhe von 11949666 EUR bereitzustellen.