Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/009 NL/Gelderland Construction 41, Niederlande) (2012/681/EU)
Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis 30. Dezember 2011 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.
Erwägungsgrund 2 32012D0681
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