Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/009 NL/Gelderland Construction 41, Niederlande) (2012/681/EU)
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde errichtet, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die aufgrund größerer Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, und diese bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Erwägungsgrund 1 32012D0681
Erwägungsgrund 1 32012D0681Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen