Erwägungsgrund 4 32012D0684
Die Niederlande stellten am 28. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag des EGF wegen Entlassungen bei dem Unternehmen Zalco Aluminium Zeeland Company NV und bei zwei seiner Zulieferer (ECL Services Netherlands bv und Start) und ergänzten diesen Antrag bis zum 18. Juni 2012 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 1494008 EUR bereitzustellen.