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Am 3. Dezember 2010 haben die Vertragsstaaten Richtlinien für die Unterstützungseinheit des Übereinkommens (Implementation Support Unit im Folgenden „ISU“) verabschiedet, in denen sie übereingekommen sind, dass die Unterstützungseinheit ihnen Beratung und technische Unterstützung im Hinblick auf die Durchführung und weltweite Anwendung des Übereinkommens bereitstellen, die Kommunikation zwischen den Vertragsstaaten fördern und sowohl gegenüber Nichtvertragsstaaten und als auch gegenüber der Öffentlichkeit die Kommunikation und Information über das Übereinkommen verbessern sollte. Die ISU wurde beauftragt, gegebenenfalls Kontakt zu den an der Durchführung des Übereinkommens beteiligten einschlägigen internationalen Organisationen, einschließlich der ICBL, des IKRK, der IFRC und des GICHD, zu halten und sich mit ihnen abzustimmen.
Bis das nach Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 vorgesehene Informationssystem für die IUU-Fischerei eingerichtet ist, arbeiten die…
Auf der Sechsten Konferenz zur Überprüfung des BWÜ wurde beschlossen, innerhalb der Genfer Unterabteilung des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen…
wirksame Umsetzung und vollständige Einhaltung sämtlicher Verpflichtungen aus dem BWÜ durch alle Vertragsstaaten; Unterstützung und erforderlichenfalls…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Anforderungen dieser Richtlinie zur Erreichung der Umweltziele nach Artikel 4 und insbesondere alle…
Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 wird ein System zur gegenseitigen Unterstützung der Mitgliedstaaten untereinander, zur…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die für die Anwendung dieser Richtlinie zuständigen Behörden dazu anzuhalten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.