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Am 3. Dezember 2009 haben die Vertragsstaaten des Übereinkommens den Aktionsplan von Cartagena 2010-2014 (im Folgenden „Aktionsplan von Cartagena“) zur weltweiten Anwendung und umfassenden Durchführung des Übereinkommens angenommen. Damit haben die Vertragsstaaten ihre Anerkennung und weitere Unterstützung dafür bekräftigt, dass die internationale Kampagne zum Verbot von Antipersonenminen (ICBL), das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die Nationalen Gesellschaften vom Roten Kreuz und Roten Halbmond, die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC), die VN, das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD), internationale und regionale Organisationen, Überlebende von Minenunfällen und ihre Organisationen sowie andere Organisationen der Zivilgesellschaft umfassend an der Durchführung des Übereinkommens beteiligt sind und dazu beitragen, wie es in Aktion Nr. 62 des Aktionsplans von Cartagena vorgesehen ist.
Am 2. Dezember 2011 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 66/29 über die Durchführung des Übereinkommens über das Verbot des…
2012 und 2013 werden Tagungen der Vertragsstaaten des Übereinkommens stattfinden. Die internationale Gemeinschaft wird dann im Jahr 2014 zur dritten Konferenz…
Zur Unterstützung der Durchführung des von den Vertragsstaaten des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der…
Der Kooperationsrat EU-Ukraine hat am 21. Februar 2005 den Aktionsplan EU-Ukraine angenommen, in dem beide Parteien zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen die von…
Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (im Folgenden…
In ihrer Resolution Nr. 51/45 vom 10. Dezember 1996 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen alle Staaten aufgefordert, entschlossen ein wirksames,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.