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Die Teilnahme Litauens an der mit dem Beschluss 2010/405/EU genehmigten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts wird bestätigt.
Im Einklang mit diesem Beschluss findet die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 auf Litauen Anwendung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.