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Die Kommission stellt fest, dass im Beschluss Nr. 2010/405/EU keine besonderen Teilnahmebedingungen für die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts festgelegt sind und dass die Teilnahme Litauens dieser Verstärkten Zusammenarbeit förderlich wäre.
Die Kommission stellt fest, dass weder im Beschluss 2010/405/EU noch in der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 besondere Teilnahmebedingungen für die Verstärkte…
Die Teilnahme Litauens an der mit dem Beschluss 2010/405/EU genehmigten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne…
Die Teilnahme Litauens an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts…
Mit Schreiben vom 25. Mai 2012, dessen Eingang von der Kommission am 19. Juni 2012 registriert wurde, hat Litauen seine Absicht mitgeteilt, an der Verstärkten…
Am 21. November 2012 erließ die Kommission den Beschluss 2012/714/EU zur Bestätigung der Teilnahme Litauens an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf…
Die Teilnahme Griechenlands an der mit dem Beschluss 2010/405/EU genehmigten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.