Beschluss des Rates vom 20. November 2012 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Jute-Studiengruppe zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Satzung für die Zeit nach 2014 (2012/730/EU)
Die Verlängerung des Übereinkommens liegt nicht im Interesse der Union —
Erwägungsgrund 3 32012D0730
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