Erwägungsgrund 3 32012D0731
Dänemark hat am 14. Mai 2012 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen Vestas-Gruppe gestellt und diesen Antrag bis zum 10. Juli 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 7488000 EUR bereitzustellen.