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Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und Albaniens zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Albanien sowie über die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Personen und den Trägern des zuständigen Staates zu erlassen.
Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und Montenegros zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle…
Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und der Türkei zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle…
Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und San Marinos zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle…
Es kann erforderlich sein, besondere Bestimmungen vorzusehen, die den Besonderheiten der nationalen Rechtsvorschriften Albaniens gerecht werden, damit die…
Artikel 48 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik…
Zur Vorbereitung der weiteren Integration in die Europäische Union sollten die zuständigen Behörden Albaniens einen Zeitplan und spezifische Maßnahmen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.