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Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und Montenegros zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Montenegro sowie über die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Personen und den Trägern des zuständigen Staates zu erlassen.
Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und San Marinos zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle…
Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und Albaniens zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle…
Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und der Türkei zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle…
Es kann erforderlich sein, besondere Bestimmungen vorzusehen, die den Besonderheiten der nationalen Rechtsvorschriften Montenegros gerecht werden, damit die…
Artikel 51 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik…
Es ist daher angebracht, eine neue Europäische Partnerschaft mit Montenegro aufzulegen, die auf dem für Montenegro geltenden Teil der im Januar 2006 genehmigten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.