Erwägungsgrund 6 32012D0773BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/773/EU)
Es kann erforderlich sein, besondere Bestimmungen vorzusehen, die den Besonderheiten der nationalen Rechtsvorschriften Albaniens gerecht werden, damit die…
Erwägungsgrund 6 32012D0774BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/774/EU)
Es kann erforderlich sein, besondere Bestimmungen vorzusehen, die den Besonderheiten der nationalen Rechtsvorschriften Montenegros gerecht werden, damit die…
Erwägungsgrund 6 32012D0775BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Kooperationsausschuss, der im Rahmen des Abkommens über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/775/EU)
Es kann erforderlich sein, besondere Bestimmungen vorzusehen, die den Besonderheiten der nationalen Rechtsvorschriften San Marinos gerecht werden, damit die…
Erwägungsgrund 13 32012D0776Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und der Türkei zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle…
Erwägungsgrund 12 32009L0147Wegen der Bedeutung, die bestimmte besondere Situationen haben können, sollte die Möglichkeit einer Abweichung von der Richtlinie unter bestimmten Bedingungen…
Erwägungsgrund 12 32007L0030RICHTLINIE 2007/30/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates und ihrer Einzelrichtlinien sowie der Richtlinien 83/477/EWG, 91/383/EWG, 92/29/EWG und 94/33/EG des Rates im Hinblick auf die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Änderungen ergreifen, bei denen es sich angesichts der…