Erwägungsgrund 6 32012D0776Es muss sichergestellt werden, dass Artikel 9 des Abkommens und Artikel 39 des Zusatzprotokolls uneingeschränkt umgesetzt werden.
Erwägungsgrund 4 32009D0943BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/326/EG zwecks Festlegung eines Verfahrens zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen (2009/943/EG)
Daher sollte ein Verfahren zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens festgelegt werden. Durch das Verfahren sollte sichergestellt werden, dass…
Erwägungsgrund 4 32009D0942BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/325/EG zwecks Festlegung eines Verfahrens zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (2009/942/EG)
Daher sollte ein Verfahren zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens festgelegt werden. Durch das Verfahren sollte sichergestellt werden, dass…
Erwägungsgrund 5 32014D0733BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (2014/733/EU)
Das Abkommen und das dazugehörige Protokoll sollten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32009D0484BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/484/EG)
Das Zusatzprotokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32012D0105BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens (2012/105/EU)
Das Abkommen und das Protokoll sollten unterzeichnet werden.