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Um Artikel 39 des Zusatzprotokolls und Artikel 9 des Abkommens im Bereich der sozialen Sicherheit durchzuführen, hat der Assoziationsrat am 19. September 1980 in einem ersten Schritt den Beschluss Nr. 3/80 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige (im Folgenden „Beschluss Nr. 3/80“) erlassen.
Als ersten Schritt zur Umsetzung des Artikels 39 des Zusatzprotokolls hat der Assoziationsrat am 19. September 1980 den Beschluss Nr. 3/80 über die Anwendung…
Gemäß Artikel 39 des Zusatzprotokolls erlässt der Assoziationsrat Bestimmungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer türkischer…
Der Beschluss Nr. 3/80 sollte daher aufgehoben und durch einen Beschluss des Assoziationsrats ersetzt werden, der die einschlägigen Bestimmungen des Abkommens…
Der Beschluss Nr. 3/80 sollte daher aufgehoben und durch einen Beschluss des Assoziationsrats ersetzt werden, der die einschlägigen Bestimmungen des Abkommens…
Gemäß Artikel 39 des Zusatzprotokolls erlässt der Assoziationsrat weiter Bestimmungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer türkischer…
Die Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 erweitert bereits den Geltungsbereich der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.