Erwägungsgrund 2 32012D0810
Es sollte präzisiert werden, dass das Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Ausrüstung, die zur internen Repression in Iran verwendet werden könnte, nicht gilt, wenn der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr solcher Ausrüstung nur zum Schutz des Personals der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Iran bestimmt ist, und auch nicht für die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten und sonstigen Diensten oder von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit derartiger Ausrüstung gilt.