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Spanien begründet sein Ersuchen damit, dass die beiden dem Beschluss 2011/503/EU zugrunde liegenden Ursachen fortbestehen: die schwerwiegende Störung des spanischen Arbeitsmarktes, die alle Gebiete und Branchen betrifft, und die Arbeitsmarktsituation rumänischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien, sowie die Gefahr, dass ein unbegrenzter Zustrom rumänischer Arbeitskräfte den spanischen Arbeitsmarkt zusätzlich unter Druck setzen würde.
Spanien begründet seinen Antrag auch mit dem Hinweis auf folgende Aspekte: Rückgang der Beschäftigungsquote rumänischer Staatsangehöriger in Spanien,…
Spanien begründet seinen Antrag mit dem Hinweis auf die derzeitige schwerwiegende Störung des Arbeitsmarkts in Spanien, im Einzelnen den beispiellosen Einbruch…
Der Beschluss, Spanien zu ermächtigen, die Beschränkungen des freien Zugangs rumänischer Staatsangehöriger zum spanischen Arbeitsmarkt aufrechtzuerhalten,…
Unter Berufung auf eine schwerwiegende Störung des spanischen Arbeitsmarktes unterrichtete Spanien die Kommission am 22. Juli 2011 gemäß Anhang VII Teil 1…
Es ist daher wahrscheinlich, dass die uneingeschränkte Anwendung des EU-Rechts über die Arbeitnehmerfreizügigkeit und damit verbunden ein unbeschränkter Zustrom…
Der Beschluss, Spanien zu ermächtigen, die Beschränkungen des freien Zugangs rumänischer Staatsangehöriger zum spanischen Arbeitsmarkt wiedereinzuführen, ergeht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.