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Unter Berufung auf eine schwerwiegende Störung des spanischen Arbeitsmarktes unterrichtete Spanien die Kommission am 22. Juli 2011 gemäß Anhang VII Teil 1 Nummer 7 Unterabsatz 3 der Beitrittsakte von 2005, dass es an diesem Tag beschlossen hat, die Beschränkungen des Zugangs rumänischer Staatsangehöriger zum Arbeitsmarkt insbesondere wegen der Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die saisonal bedingte Lage der Landwirtschaft im Sommer wiedereinzuführen; andernfalls würde bis zur Annahme eines Beschlusses durch die Kommission gemäß Anhang VII Nummer 7 Unterabsatz 2 die drohende Zunahme der Zahl der ankommenden rumänischen Arbeitnehmer die Wirksamkeit der wiedereingeführten Beschränkungen gefährden. Gleichzeitig legte die spanische Regierung eine mit Gründen versehene nachträgliche Mitteilung mit Angaben zur Störung des Arbeitsmarktes vor.
Im Nachgang zu dem an die Kommission gerichteten Ersuchen Spaniens vom 28. Juli 2011 gemäß Anhang VII Teil 1 Nummer 7 Unterabsatz 2 der Beitrittsakte von 2005…
Es ist deshalb nicht angezeigt, die Wiedereinführung der Beschränkungen auch hinsichtlich rumänischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen, die…
Gemäß Anhang VII Nummer 7 Unterabsatz 2 der Beitrittsakte von 2005 ersuchte Spanien mit Schreiben vom 28. Juli 2011 auf der Grundlage der Unterrichtung vom 22.…
Um die Lage auf dem spanischen Arbeitsmarkt wieder zu normalisieren, ist es daher angezeigt, Spanien zu ermächtigen, den freien Zugang rumänischer Arbeitnehmer…
Spanien hatte die Artikel 1 bis 6 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der…
Der Beschluss, Spanien zu ermächtigen, die Beschränkungen des freien Zugangs rumänischer Staatsangehöriger zum spanischen Arbeitsmarkt wiedereinzuführen, ergeht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.