Art. 3 32006D0729BESCHLUSS 2006/729/GASP/JI DES RATES vom 16. Oktober 2006 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security
Gemäß Nummer 7 des Abkommens werden die Bestimmungen des Abkommens bis zu seinem Inkrafttreten ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Art. 3 32011D0348BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2009 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Namen der Europäischen Gemeinschaft und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2011/348/EG)
Das Abkommen wird gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Abkommens ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren…
Art. 3 32009D0597BESCHLUSS 2009/597/GASP DES RATES vom 27. Juli 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Operation Atalanta)
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Abkommens wird das Abkommen bis zu seinem Inkrafttreten ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Art. 3 Abs. 1 32014D0035BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2014/35/EU)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen gemäß dessen Artikel 8 Absatz 2 ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien…
Art. 3 32007D0210BESCHLUSS DES RATES vom 19. März 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2007/210/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen ab dem ersten Tag des Monats vorläufig angewandt, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander den…
Art. 3 32008D0797BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/797/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen ab dem ersten Tag des Monats vorläufig angewandt, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander den…