Beschluss (EU) 2018/639 des Rates vom 19. März 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Königreichs Marokko an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Die PRIMA wird von mehreren Mitgliedstaaten und Drittländern (im Folgenden „teilnehmende Länder“), die sich in hohem Maße zu einer wissenschaftlichen, verwaltungstechnischen und finanziellen Integration verpflichten, bei gleichen Modalitäten und Bedingungen gemeinsam durchgeführt.
Erwägungsgrund 3 32018D0639
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