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Die Zusammenarbeit zwischen der Union und der Kirgisischen Republik beruht auf dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (im Folgenden „Partnerschaftsabkommen“), das 1999 in Kraft getreten ist. Die Union gewährt der Kirgisischen Republik die Vorteile des Allgemeinen Präferenzsystems.
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kasachstan ist am 1. Juli 1999…
Das Abkommen über Partnerschaft und Kooperation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kasachstan , nachstehend…
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten wird im Namen der Gemeinschaft…
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Ukraine ist am 1. März 1998 in Kraft…
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Ukraine ist am 1. März 1998 in Kraft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.