Erwägungsgrund 1 32019D0301
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/385 des Rates wurde das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“), am 6. Februar 2018 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.