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Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs der Kirgisischen Republik festgesetzt, wobei ihre Möglichkeiten, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren sowie insbesondere die ihr zur Verfügung stehenden Währungsreserven berücksichtigt werden. Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die Programme und Mittel des IWF und der Weltbank ergänzen. Bei der Festsetzung der Höhe der Makrofinanzhilfe wird außerdem der zu erwartende Finanzbeitrag multilateraler Geber berücksichtigt und darauf geachtet, dass eine faire Lastenteilung zwischen der Union und anderen Gebern bestehen muss, dass bereits zuvor andere Außenfinanzierungsinstrumente der Union in der Kirgisischen Republik eingesetzt wurden und dass das Engagement der Union insgesamt einen zusätzlichen Nutzen bringt.
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf der Grundlage einer vorherigen Schätzung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs der Ukraine festgelegt;…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Tunesiens…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Jordaniens…
Die Union stellt der Kirgisischen Republik eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von maximal 30 Mio. EUR zur Verfügung, um…
Da auch nach der Bereitstellung von Mitteln durch den IWF und andere multilaterale Einrichtungen und trotz Umsetzung entschlossener wirtschaftlicher…
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte an wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft, die in einer Vereinbarung niedergelegt werden. Im Interesse einheitlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.