Art. 4 Abs. 4 32011D0710BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2011 zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union (2011/710/EU)
Die Kommission vertritt die Union in Konsultationen gemäß Artikel XI der Vereinbarung.
Art. 3 32014D0305BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juli 2013 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/305/EU)
Die Kommission vertritt die Union in dem mit Nummer 7 der Vereinbarung geschaffenen Gemeinsamen Ausschuss.
Art. 6 32011D0209BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und vorläufige Anwendung der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union (2011/209/EU)
Die Kommission vertritt die Union in Konsultationen gemäß Artikel XI der Vereinbarung.
Erwägungsgrund 4 32013D0103Im Namen der Union hat die Kommission mit der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (nachstehend „OTIF“ genannt) eine…
Art. 3 32010D0478BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juli 2010 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte (2010/478/EU)
Die Kommission vertritt die Union in dem in Artikel 8 des Abkommens vorgesehenen Gemeinsamen Ausschuss.
Art. 4 Abs. 1 32013D0036BESCHLUSS DES RATES vom 29. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (2013/36/EU)
Die Union wird in dem mit Artikel 7 der Vereinbarung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss durch die Kommission vertreten.