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Der Beitritt der Union zu dem Übereinkommen zum Zweck der Ausübung ihrer Zuständigkeiten ist aufgrund von Artikel 38 des Übereinkommens zulässig.
Gemäß Artikel 35 des Übereinkommens kann die Gemeinschaft dem Übereinkommen beitreten.
IN DER ERWÄGUNG, dass die Bedingungen für den Beitritt der Union zum Übereinkommen so gestaltet werden müssen, dass die Union die ihr von ihren Mitgliedstaaten…
Es liegt im Interesse der Union, Vertragspartei des Übereinkommens zu werden, da dieses zur Verwirklichung der in Artikel 214 Absatz 1 des Vertrags über die…
IN DER ERWÄGUNG, dass wegen des Beitritts der Union zu dem Übereinkommen näher geregelt werden muss, in welcher Weise das Übereinkommen auf die Union und auf…
Die Union sollte folglich bei Genehmigung des Übereinkommens die Zuständigkeitserklärung nach Artikel 59 Absatz 3 des Übereinkommens abgeben.
Infolgedessen kann die Gemeinschaft nun das Übereinkommen genehmigen und ihre Pflichten und Aufgaben im Rahmen dieses Übereinkommens sowie des Übereinkommens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.