Erwägungsgrund 2 32013D0134
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2014 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2014 verlängert werden.