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Die Schlussprüfung des 6. UAP zeigte bestimmte Defizite auf. Die Verwirklichung der Ziele des Siebten Umweltaktionsprogramms (im Folgenden „7. UAP“) erfordert daher das volle Engagement der Mitgliedstaaten und der zuständigen Organe der Union sowie die Bereitschaft, Verantwortung für die Realisierung des beabsichtigten Nutzens des Programms zu übernehmen.
Das 7. UAP sollte dazu beitragen, dass die von der Union bereits vereinbarten Ziele in Bezug auf Umwelt und Klimawandel erreicht werden und dass noch nicht…
Im 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) wird betont, dass sich alle Wirtschaftssektoren an der Reduktion der Treibhausgasemissionen werden beteiligen müssen, wenn die…
Das 7. UAP sollte zur Umsetzung der Ergebnisse der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (Rio + 20-Konferenz) und der dort eingegangenen…
Gemäß dem sechsten Umweltaktionsprogramm, das mit dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommen wurde, ist umfassend dafür…
Die Schlussprüfung des 6. UAP ergab, dass das Programm sowohl Umweltvorteile erbrachte als auch einen übergeordneten Rahmen für die strategische Ausrichtung der…
Ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis zum 31. Dezember 2020 (im Folgenden „Siebtes Umweltaktionsprogramm“ oder „7. UAP“) wird wie im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.