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Das 7. UAP lief am 31. Dezember 2020 aus und gemäß dem darin genannten Artikel 4 Absatz 3 musste die Kommission gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag für ein Achtes Umweltaktionsprogramm („8. UAP“) vorlegen, damit keine Lücke zwischen dem 7. UAP und dem 8. UAP entsteht. In ihrer Mitteilung zum europäischen Grünen Deal kündigte die Kommission an, dass das 8. UAP einen neuen Überwachungsmechanismus enthalten werde, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Union auch künftig auf Kurs zur Erreichung ihrer Umweltziele bleibt.
Um den sich wandelnden politischen Zielen und den erzielten Fortschritten Rechnung zu tragen, sollte die Kommission das 8. UAP im Jahr 2029 bewerten. Die…
Mit dem 8. UAP sollten die Ziele des europäischen Grünen Deals im Einklang mit dem langfristigen Ziel unterstützt werden, bis spätestens 2050 innerhalb der…
Mit dem Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Siebte Umweltaktionsprogramm (im Folgenden „7. UAP“) aufgestellt. Das 7.…
Mit diesem Beschluss wird ein allgemeines Umweltaktionsprogramm für die Zeit bis zum 31. Dezember 2030 (im Folgenden „8. Umweltaktionsprogramm“ oder „8. UAP“)…
Bis zum 31. März 2029 führt die Kommission eine Bewertung des 8. UAP durch. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht mit den…
Im Lichte dieser Bewertung und sonstiger politischer Entwicklungen legt die Kommission gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag für ein 8. UAP vor, um eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.