Erwägungsgrund 1 32013D0139
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wurde mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates abgeschlossen und trat am 1. Januar 1993 für einen Zeitraum von drei Jahren bis 31. Dezember 1995 in Kraft. Es ist seitdem regelmäßig um weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert worden. Zuletzt wurde es durch Beschluss des Internationalen Zuckerrates vom Juni 2011 verlängert und gilt nun bis zum 31. Dezember 2013. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Union. Daher sollte die Kommission, die die Union im Internationalen Zuckerrat vertritt, ermächtigt werden, für eine solche Verlängerung zu stimmen —