Erwägungsgrund 4 32013D0014
Dänemark hat am 21. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen Flextronics International Denmark A/S gestellt und diesen Antrag bis zum 23. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 1370910 EUR bereitzustellen.