Erwägungsgrund 4 32013D0015
Rumänien hat am 22. Dezember 2011 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF aufgrund von Entlassungen im Unternehmen SC Nokia Romania SRL und einem Zulieferunternehmen eingereicht und diesen Antrag bis zum 22. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2942680 EUR bereitzustellen.