Erwägungsgrund 1 32013D0156
Am 19. Dezember 2011 ermächtigte der Rat die Kommission, mit Armenien Verhandlungen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 18. Oktober 2012 paraphiert.