Erwägungsgrund 4 32013D0017
Italien hat am 30. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 10 Unternehmen gestellt, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 30 (sonstiger Fahrzeugbau) in der NUTS-II-Region Emilia Romagna (ITH5) tätig sind, und diesen Antrag bis zum 10. September 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 2658495 EUR in Anspruch zu nehmen.