Erwägungsgrund 3 32013D0018
Schweden hat am 25. Mai 2012 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt wegen Entlassungen bei der Firma Saab Automobile SA, eines ihrer Tochterunternehmen und 16 ihrer Zulieferer und diesen Antrag bis zum 20. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 5454560 EUR bereitzustellen.