Erwägungsgrund 2 32013D0077BESCHLUSS DES RATES vom 4. Februar 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2013/77/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32012D0649BESCHLUSS DES RATES vom 15. Oktober 2012 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für Bürger der Republik Kap Verde und der Europäischen Union im Namen der Union (2012/649/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32010D0676BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2010 zur Unterzeichnung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde (2010/676/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32010D0687BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2010 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt im Namen der Europäischen Union (2010/687/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32011D0056BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juli 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (2011/56/EU)
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32013D0156BESCHLUSS DES RATES vom 21. März 2013 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt im Namen der Europäischen Union (2013/156/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden.