Erwägungsgrund 2 32013D0200
Mit der Verordnung (EU) Nr. 788/2012 der Kommission wird die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1274/2011 der Kommission aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 788/2012 der Kommission wird die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1274/2011 der Kommission aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.