Erwägungsgrund 2 32013D0201
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 6. März 2013 die Resolution 2093 (2013) angenommen und damit das Waffenembargo geändert, das gemäß Nummer 5 der Resolution 733 (1992) verhängt und gemäß den Nummern 1 und 2 der Resolution 1425 (2002) weiter ausgeführt wurde. Mit der Resolution 2093 (2013) wurden ferner die Benennungskriterien aktualisiert, die von dem gemäß der Resolution 751 (1992) betreffend Somalia eingesetzten Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen angewandt werden.