Erwägungsgrund 4 32013D0207
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens auf Maßnahmen auszuweiten, die aus den Haushaltslinien 04 01 04 08 und 04 03 05 für das Haushaltsjahr 2013 finanziert werden.
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens auf Maßnahmen auszuweiten, die aus den Haushaltslinien 04 01 04 08 und 04 03 05 für das Haushaltsjahr 2013 finanziert werden.