Erwägungsgrund 3 32013D0241
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag deckt den Zeitraum bis zum 14. Juni 2013 ab. Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Juni 2013 bis zum 14. Juni 2014 festgelegt wird.