Erwägungsgrund 2 32013D0263
Am 23. März 2009 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit der Russischen Föderation über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über Drogenausgangsstoffe (im Folgenden „das Abkommen“) aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden von der Kommission nach Maßgabe der vom Rat verabschiedeten Verhandlungsrichtlinien geführt und vor Kurzem erfolgreich abgeschlossen.