Erwägungsgrund 1 32013D0272
Der Europäische Rat hat auf seinen Tagungen vom 11. und 12. Dezember 2008 und vom 18. und 19. Juni 2009 die Anliegen der irischen Bevölkerung in Bezug auf den Vertrag von Lissabon zur Kenntnis genommen und deshalb vereinbart, dass — sofern der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt — im Einklang mit den erforderlichen rechtlichen Verfahren ein Beschluss gefasst wird, dass weiterhin ein Staatsangehöriger jedes Mitgliedstaats der Kommission angehört.