Erwägungsgrund 4 32013D0278
Italien hat am 29. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen Antonio Merloni S.p.A. gestellt und diesen Antrag bis zum 4. September 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag in Höhe von 5037482 EUR bereitzustellen.