Beschluss des Rates vom 14. Juni 2013 zur Festsetzung des Zeitraums für die achte allgemeine unmittelbare Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (2013/299/EU, Euratom)
Es erweist sich als unmöglich, die achte Wahl im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2014 abzuhalten.
Erwägungsgrund 2 32013D0299
Erwägungsgrund 2 32013D0299Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen