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Artikel 19 Absatz 1 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft wird zum Ende der Wahlperiode 2009-2014 außer Kraft treten.
Die in Absatz 1 genannten Vereinbarungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und treten außer Kraft, sobald der Europäische Rat anhand von Vorschlägen der…
Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen treten am Ende der Wahlperiode 2009-2014 außer Kraft.
Gemäß Artikel 2 der Akte über die Bedingungen des Beitritts Kroatiens und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die…
Am 9. Dezember 2011 unterzeichneten die Mitgliedstaaten der Union und Kroatien den Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union…
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Akte über den Beitritt Kroatiens (im Folgenden „Beitrittsakte“) tritt Kroatien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten…
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Akte über den Beitritt Kroatiens (im Folgenden „Beitrittsakte“) tritt Kroatien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.