Erwägungsgrund 5 32013D0332
Das Verkehrsprotokoll bietet einen auf dem Vorsorgeprinzip, dem Vorbeugungsprinzip und dem Verursacherprinzip gemäß Artikel 2 der Alpenkonvention beruhenden Rechtsrahmen, um die umweltverträgliche Mobilität und den Umweltschutz in Bezug auf alle Verkehrsträger in der Alpenregion zu gewährleisten.