Erwägungsgrund 1 32013D0333
In der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 ist die Finanzausstattung für 2013 zur Durchführung des Europäischen Statistischen Programms 2013-17 vorgesehen. Die Mittelausstattung für den Zeitraum 2014 bis 2017 steht noch nicht fest.