Erwägungsgrund 2 32013D0334
Mit der Verordnung (EU) Nr. 70/2012 wird die Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen ist.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 70/2012 wird die Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen ist.