Erwägungsgrund 6 32013D0335
Die Änderung sollte ab dem 1. Januar 2013 gelten, damit diese erweiterte Zusammenarbeit nach dem 31. Dezember 2012 fortgesetzt werden kann.
Die Änderung sollte ab dem 1. Januar 2013 gelten, damit diese erweiterte Zusammenarbeit nach dem 31. Dezember 2012 fortgesetzt werden kann.