Erwägungsgrund 4 32013D0345
Im Anschluss an den Beitritt der Republik Kroatien zur Union sollte Anhang III der Geschäftsordnung geändert werden, um den Bevölkerungszahlen Kroatiens Rechnung zu tragen —
Im Anschluss an den Beitritt der Republik Kroatien zur Union sollte Anhang III der Geschäftsordnung geändert werden, um den Bevölkerungszahlen Kroatiens Rechnung zu tragen —